Räte beschliessen einen höheren Steuerabzug für extern betreute Kinder

17.09.2021

Für Kinderbetreuungskosten sollen Eltern künftig bis zu 25'000 Franken von der direkten Bundessteuer abziehen können. Dies hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat in der Herbstsession entschieden und die parlamentarische Initiative von Christa Markwalder «Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25’000 Franken pro Kind und Jahr» gutgeheissen.

Die in der Sommersession 2020 eingereichte parlamentarische Initiative von Christa Markwalder 20.455: «Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr» verlangte eine Anpassung des Bundesgesetztes über die direkte Bundessteuer, sodass für die Drittbetreuung jedes Kindes bis zu 25’000 Franken von den Einkünften abgezogen werden können, statt wie heute 10'100 Franken. Dank der steuerlich abzugsfähigen externen Kinderbetreuungskosten solle die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert und der negative Erwerbsanreiz unterminiert werden – insbesondere für gut ausgebildete Mütter.

Dieser Vorschlag fand nach dem Nationalrat auch die Zustimmung des Ständerates, der in der Herbstsession 2021 dem Vorschlag mit 26 zu 13 Stimmen und einer Enthaltung gefolgt ist. Der Ständerat will aber - zu Gunsten aller Familien - die Vorlage ergänzen. Er beschloss somit mit 25 zu 14 Stimmen und zwei Enthaltungen einen höheren Abzug vom geschuldeten Steuerbetrag pro Kind. Künftig sollen beim Elterntarif nicht wie heute 251, sondern 300 Franken pro Kind geltend gemacht werden können. Dies würde rund 69 Millionen Franken mit sich bringen.

Über die Erhöhung des Elterntarifes auf 300 Franken pro Kind muss nun der Nationalrat nochmals befinden. Die Vorlage geht deshalb zurück in die grosse Kammer.
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