Bund soll frühkindliche Bildung und familienergänzende Kinderbetreuung stärker unterstützen

19.02.2021

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) möchte den Bund im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik stärker in die Verantwortung nehmen. Zu diesem Zweck hat die WBK-N anlässlich ihrer Kommissionsitzung vom 18. Februar 2021 eine entsprechende Kommissionsinitiative eingereicht.

Seit 17 Jahren unterstützt der Bund die familienergänzende Kinderbetreuung subsidiär im Rahmen eines zeitlich befristeten Impulsprogramms. Die WBK-N verlangt nun die Überführung in eine stetige Unterstützung und hat mit 15 Stimmen zu 9 die Kommissionsinitiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» eingereicht. Diese hat zum Ziel, die Kompetenzen des Bundes im Rahmen der frühkindlichen Bildung auszuweiten. Konkret soll damit das Fachkräftepotenzial besser genutzt werden, die Erwerbsanreize verbessert, die Familien finanziell und in der Betreuung entlastet, die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert sowie Kindern die Teilnahme an Angeboten im Frühbereich und den Auf- und Ausbau ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten ermöglicht werden. Dass dies möglich ist, zeigt das jüngst erschienenes Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Pascal Mahon. Es kommt zum Schluss, dass der Bund eine Verfassungsgrundlage und entsprechende Möglichkeiten hat, um im Bereich der frühen Förderung und der Kinderbetreuungsstrukturen tätig zu werden.

Die Kommissionsinitiative geht nun in die WBK-S. Sollte diese der Initiative ebenfalls zustimmen, liegt es an der WBK-N, einen konkreten Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Die Medienmitteilung der WBK-N-kann hier eingesehen werden.