Bundesrat beantragt Krediterhöhung für die familienergänzende Kinderbetreuung

8.03.2021

Der Bund kann seit 2018 Kantone und Gemeinden mit Finanzhilfen unterstützen, um die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung zu senken sowie Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern auszurichten. Wegen der vielen Gesuche der Kantone um eine Bundesbeteiligung ist der zur Verfügung gestellte Kredit in der Höhe von 96,8 Mio. Franken bereits ausgeschöpft. Der Bundesrat hat nun dem Parlament eine Erhöhung des Kredits beantragt.

Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist ein prioritäres familienpolitisches Ziel des Bundesrates. Wegen der tiefen Subventionen der öffentlichen Hand sind die Betreuungskosten für erwerbstätige Eltern in der Schweiz hoch und haben meistens zur Folge, dass vor allem Mütter nach einer Geburt den Arbeitsmarkt verlassen oder ihres Erwerbspensum reduzieren.
Mit einem 5-jährigen Verpflichtungskredits von 96,8 Mio. Franken kann der Bund seit 2018 und bis am 30. Juni 2023 Kantone und Gemeinden während drei Jahren mit Finanzhilfen unterstützen, welche die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem kann er Projekte fördern, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern ausgerichtet werden. Durch diese befristeten Finanzhilfen soll die Vereinbarkeit gefördert und der Fachkräftemangel bekämpft werden.
Die zur Verfügung gestellten Gelder sind nun bereits aufgebracht, wie der Bundesrat mitteilte: Bisher haben 11 Kantone ein Gesuch eingereicht, mit denen Finanzhilfen in der Höhe von rund 125 Mio. Franken beantragt werden. Weitere Gesuche sind in Vorbereitung. Aufgrund der hohen Nachfrage nach diesen Finanzhilfen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. März 2021 beschlossen, dem Parlament eine Erhöhung des Kredits um 80 Millionen Franken zu beantragen. Mit dem zusätzlich vorgesehenen Kredit sollen laut dem Bundesrat alle Gesuche bewilligt und eine Gleichbehandlung aller Kantone gewährleistet werden.

Weitere Informationen in der Medienmitteilung des Bundesrats.