Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-SR) hat die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (16.055 s) vorberaten. Die Kantone sollen für die Dauer von 5 Jahren mit 82,5 Millionen unterstützt werden, Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern mit maximal 14,3 Millionen. Die Kommission folgt im Wesentlichen der Vorlage des Bundesrates. Eine Minderheit möchte die Finanzhilfen auf ein Total von 50 Millionen begrenzen.