Positives Signal aus der WBK-S für die Politik der frühen Kindheit

30.03.2021

Am 29. März hat sich die Kommission für Wissenschaft Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) mit der von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichten Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» befasst. Sie hat mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, der Kommissionsinitiative Folge zu geben.

Die Initiative der WBK-N 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» verlangt, die derzeit geltende befristete Finanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung durch eine dauerhafte und den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten angepasste Lösung zu ersetzen. Damit soll die finanzielle Belastung von Eltern verringert, die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert und die frühkindliche Bildung verbessert werden. Die WBK-S ist der Auffassung, dass die Unterstützungsmassnahmen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung überarbeitet werden müssen, da die Bedingungen von Kanton zu Kanton stark variieren und hat deshalb beschlossen, der parlamentarischen Initiative der WBK-N Folge zu geben. Der WBK-N wird damit ermöglicht, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Aufgrund dieses Entscheids hat die WBK-S hingegen die vom Kanton Genf eingereichte Standesinitiative 20.308 «Für eine konsequente Bundespolitik im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung» mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Die Anliegen des Vorstosses, die dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Betreuung von Kindern im Vorschulalter in der Bundesverfassung zu verankern, könne gemäss der Kommission besser über die Initiative 21.403 der WBK-N erfüllt werden als durch die Schaffung eines spezifischen Verfassungsartikels.