Kanton Zürich: Regierungsrat will frühkindliche Bildung stärken und Eltern finanziell entlasten

15.07.2022

Im Kanton Zürich sollen alle Kinder gute Startchancen haben. Der Regierungsrat will deshalb das Angebot frühkindlicher Bildung stärken und Eltern finanziell entlasten. Gemeinden sollen dabei finanziell und fachlich unterstützt werden. Die Bildungsdirektion hat die entsprechenden Vorschläge heute vorgestellt und in die Vernehmlassung geschickt.

Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind entscheidend für seine Entwicklung und seinen späteren schulischen Erfolg. Die Bildungsdirektion will deshalb die Betreuung und Entwicklung von Kindern im Vorschulalter gezielter fördern und damit gerechtere Startchancen für Kinder schaffen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) soll entsprechend angepasst werden.

Finanzielle Entlastung für Eltern
Familien haben sehr unterschiedliche Voraussetzungen, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren zu begleiten. Auch sind die Familienformen unterschiedlicher als früher. Damit möglichst alle Eltern ihre Kinder gut durch die ersten Jahre begleiten können, setzt der Kanton Zürich auf verschiedenen Ebenen an.

Eltern, die ihre Kinder in Kindertagesstätten (Kitas) oder Tagesfamilien betreuen lassen, sollen finanziell entlastet werden. Mit dieser Massnahme soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und damit auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Da die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter in der Verantwortung der Gemeinden liegt, sollen sich die Gemeinden zu mindestens 35 Prozent an den Kosten für die Betreuung in Kitas beteiligen. Davon wird ein Drittel vom Kanton refinanziert. Die Beteiligung der öffentlichen Hand soll den Eltern nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zukommen.

Fachliche Unterstützung für Gemeinden und Eltern
Unterstützt werden sollen aber auch andere Betreuungsformen und kommunale Angebote, welche die Entwicklung von Kindern im Vorschulalter fördern. Indem der Kanton Subventionen leistet, sollen Gemeinden dazu angeregt werden, beispielsweise Programme zur sprachlichen Förderung oder zur sozialen Integration von Kindern im Vorschulalter anzubieten. Mit neuen Informations- und Beratungsangeboten sollen die Jugendhilfestellen zudem Kinder und Familien mit besonderem Förderbedarf frühzeitig erkennen und gezielt unterstützen können.
Mit dem vorliegenden Entwurf kann die Bildungsdirektion eine Reihe von politischen Forderungen sowie ein Legislaturziel der Regierung erfüllen.

Die Vernehmlassung zur geplanten Änderung des KJHG dauert vom 5. Juli bis zum 7. November 2022.

(Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich, 05.07.2022)

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